AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

1. Fahrzeugübergabe 

a. Die Übergabe des Mietfahrzeugs erfolgt am Betriebssitz des Vermieters. 

b. Bei Abholung des Mietfahrzeugs hat der Mieter dem Vermieter einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung sowie Führerschein vorzulegen. 

c. Mieter aus dem Ausland sind verpflichtet neben dem Vorzeigen der gültigen Dokumente wie Reisepass, Aufenthaltserlaubnis etc. auch eine in der Bundesrepublik Deutschland existierende Wohnadresse anzugeben. Alle nachfolgenden Punkte der AGB gelten auch für Kunden aus dem Ausland. 

d. Der Mieter muss zum Zeitpunkt der Übergabe mindestens 23 Jahre alt und seit zwei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. 

e. Es darf nur der im Mietvertrag genannte Fahrer das Mietfahrzeug nutzen. Sofern weitere Fahrer das Mietfahrzeug nutzen wollen, so sind diese zum Zeitpunkt der Übergabe mitzuteilen. Die zusätzlichen Fahrer sind verpflichtet die in Punkt 1b genannten Dokumente vorzulegen. Die zusätzlichen Fahrer werden im Mietvertrag vermerkt und es wird eine Gebühr i.H.v. 10,00€ pro Tag berechnet. Für den Fall, dass nicht der Mieter das Fahrzeug führt und der Fahrzeugführer nicht im Vertrag aufgeführt ist, hat der Mieter eine Konventionalstrafe i.H.v. 250,00€ zu zahlen. 

f. Dem Mieter wird neben dem Mietfahrzeug der Fahrzeugschlüssel sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I in Kopie überlassen. 

g. Der Mieter ist verpflichtet zum Zeitpunkt der Übergabe das Mietfahrzeug auf äußere Schäden sowie Schäden im Innenraum zu überprüfen und diese dem Vermieter unverzüglich vor Ort mitzuteilen. Soweit Beanstandungen seitens des Mieters vorliegen, werden diese im Protokoll verschriftlicht. Soweit keine Beanstandungen des Mieters erfolgen, so gilt das Mietfahrzeug als vollständig und in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben. 

h. Der im Mietvertrag angegebene Anfangskilometer wird vom Mieter als richtig anerkannt.

2. Mietdauer 

a. Die Mietdauer richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung zwischen dem Vermieter und Mieter. Wird die vereinbarte Mietdauer überschritten, so ist von dem Vermieter eine schriftliche Zustimmung einzuholen. Im anderen Fall ist der Vermieter 2/4 berechtigt, sich den Besitz an dem Mietfahrzeug auf Kosten des Mieters zu verschaffen. Im Falle der Nichtabgabe des Mietfahrzeugs wird dem Mieter eine Rechnung i.H.v. 175,00€ gestellt. 

b. Im Falle einer Langzeitmiete kann der Vermieter, sofern der Mieter sich länger als 14 Tage im Zahlungsrückstand befindet, so ist davonauszugehen, dass der Mieter seiner Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen wird. Der Vermieter ist berechtigt, sich den Besitz an dem Mietfahrzeug auf Kosten des Mieters zu verschaffen. Im Falle der Nichtabgabe des Mietfahrzeugs wird dem Mieter eine Rechnung i.H.v. 175,00€ gestellt. 

3. Zahlung 

a. Mietpreis Die Zahlung des Mietpreises in Bar wird nicht akzeptiert. Der Mietpreis darf nur mit einer EcKarte oder Kreditkarte bezahlt werden. Der Mietpreis wird auf 24 Stunden Basis berechnet. Der Mieter ist verpflichtet den Mietpreis bei der Abholung des Mietfahrzeugs am Betriebssitz des Vermieters zu zahlen. Sofern eine frühere Rückgabe des Mietfahrzeugs seitens des Mieters erfolgt, so wird der Mietpreis nicht zurückerstattet. 

b. Kaution Die Zahlung der Kaution in Bar wird nicht akzeptiert. Die Kaution darf nur mit einer Ec- Karte oder Kreditkarte bezahlt werden. Im Falle einer EC-Kartenzahlung oder Kreditkartenzahlung ist der Vermieter berechtigt, weitere Forderungen aus dem Mietvertrag zu belasten. Die Kaution wird als Sicherheitsleistung für den Vermieter in den Fällen von Schäden und Unfällen hinterlegt. Die Kaution beträgt grundsätzlich 300,00€. Je nach Sachverhalt (Auslandsfahrt, ohne Selbstbeteiligung etc.) kann die Kaution bis zu 1000,00€ erhöht werden. Dem Vermieter ist es gestattet anfallende Kosten mit der Kaution zu verrechnen. 

4. Versicherung 

Alle Mietfahrzeuge sind, wie gesetzlich gefordert, haftpflichtversichert. Für den Fall, dass der Mieter eine Vollkaskoversicherung wünscht, stehen ihm auf der Buchungsseite verschiedene Modelle zur Verfügung. Die Preise hierfür sind ebenfalls auf der Buchungsseite ersichtlich. Der Versicherungsschutz erweitert sich auf die Vollkaskoversicherung. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall 2000,00€. Wird das Mietfahrzeug einem unberechtigten Dritten zum Gebrauch überlassen, so entfällt der Versicherungsschutz. 

5. Fahrzeugnutzung 

a. Es ist untersagt in allen Mietfahrzeugen zu rauchen und Tiere zu transportieren. Dem Mieter wird für die vorzunehmende Reinigung eine Rechnung i.H.v. 200,00€ gestellt. 

b. Eine Weitervermietung oder Überlassung des Mietfahrzeugs an Dritte ist nicht erlaubt. Für die hieraus entstandenen Schäden am Mietfahrzeug und Beschädigungen im Innenraum des Mietfahrzeugs trägt der Mieter die Verantwortung sowie die hierfür anfallenden Kosten. 3/4 

c. Bei Verlust des Fahrzeugschlüssels wird dem Mieter eine Rechnung i.H.v. 500,00€ gestellt. 

c. Ist während der Mietzeit eine Reparatur des Mietfahrzeugs notwendig, so muss vor dem Aufsuchen einer Werkstatt, die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. 

d. Es ist nicht gestattet das PKW im Zusammenhang von Straften, gewerblichen Personenbeförderung (z.b. UBER, Bolt etc.), Transport von gefährlichen Stoffen, Paket-/Postdienstleistungen zu nutzen. 

e. Es ist nicht gestattet das Mietfahrzeug unter Einfluss von Alkohol und Drogen zu nutzen. 

f. Beim Abstellen des Mietfahrzeugs hat der Mieter den Schlüssel an sich zu nehmen. Des Weiteren hat der Mieter sich an die rechtlichen Vorschriften zu halten. 

g. Der Mieter hat den Wasser-, Ölstand sowie den Reifendruck des Mietfahrzeugs zu kontrollieren. 

6. Ordnungswidrigkeiten, Unfall, Diebstahl 

a. Ordnungswidrigkeiten Der Mieter erlaubt die Weitergabe seiner Daten an die zuständigen inländischen und ausländischen Behörden bzw. Stellen sowie Ermittlungsbehörden. Für die Bearbeitung der Bescheide wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 15,00€ berechnet. 

b. Unfall, Diebstahl Bei Unfällen jeglicher Art sowie bei Diebstahl ist der Mieter verpflichtet dies der Polizei zu melden sowie alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Zudem ist der Mieter verpflichtet den Vermieter unverzüglich über den Sachverhalt zu informieren. 

7. Auslandsfahrt 

Die Mietfahrzeuge dürfen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gefahren werden. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Sofern der Mieter zuwiderhandelt, kann der Vermieter das Mietverhältnis vorzeitig beenden. Dem Mieter werden die anfallenden Kosten (Abholung des Mietfahrzeugs, etc.) in Rechnung gestellt. Zusätzlich wird eine Konventionalstrafe i.H.v. 200,00€ fällig. 

8. Fahrzeugrückgabe 

a. Die Rückgabe erfolgt am Betriebssitz des Vermieters. 

b. Das Mietfahrzeug wird vollgetankt und gereinigt dem Vermieter übergeben. Sofern der Mieter das Mietfahrzeug nicht vollgetankt hat, so wird der nachzutankende Kraftstoff mit 2,50 € pro Liter berechnet. Sofern der Mieter das Mietfahrzeug mit der falschen Kraftstoffart getankt hat, hat er alle Kosten im Zusammenhang mit der Umstellung auf die richtige Kraftstoffart die Betriebskosten zu tragen (Abschleppkosten, Werkstattkosten, Motorinstandsetzung, Standzeiten) 4/4 

c. Der Mieter hat nach Beendigung des Mietvertrags das Mietfahrzeug ordnungsgemäß sowie den Fahrzeugschlüssel und die Zulassungsbescheinigung Teil I in Kopie dem Vermieter innerhalb der Öffnungszeiten zu übergeben. 

d. Im Falle einer verspäteten Rückgabe wird für jeden angefangenen Tag eine Gebühr i.H.v. 39,00€ fällig. 

e. Wird das Mietfahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten zurückgegeben, so trägt der Mieter bis zur Wiederöffnung das Risiko für Verlust und Schäden des Mietfahrzeugs. 

f. Wird das Mietfahrzeug verschmutzt zurückgegeben, so wird dem Mieter eine Rechnung i.H.v. 80,00€. Sofern das Mietfahrzeug stark verschmutzt abgegeben wird, so wird eine Rechnung bis zu 300,00€ gestellt. 

g. Mehr gefahrene Kilometer werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Im Falle einer technischen Störung hat der Vermieter das Recht den Kilometerstand zu schätzen, welches vom Mieter anerkannt wird. 

9. Haftung 

a. Vermieter Der Vermieter haftet nicht für die verspätete Übergabe sowie Unmöglichkeit der Übergabe des Mietfahrzeugs. In Fällen höherer Gewalt ist der Vermieter für die Dauer und im Umfang der Auswirkung seinen Verpflichtungen befreit. 

b. Mieter Der Mieter haftet für alle Schäden des Mietfahrzeugs, die durch vorsätzliches Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Der Mieter haftet für jede zweckfremde Nutzung des Mietfahrzeugs. Sofern das Mietfahrzeug, infolge eines Unfalls durch den Mieter, nicht weitervermietbar ist, so hat der Vermieter Anspruch auf Mietausfallschaden gegenüber dem Mieter. 

c. Der Mieter verzichtet auf die Einrede der Verjährung. 

d. Ordnungswidrigkeiten und Parkverstöße werden von dem Mieter bezahlt. 

10. Datenschutz 

Aus Sicherheitsgründen sind alle Fahrzeuge der bsk rent a car mit einem GPS-Tracker ausgestattet. Die GPS-Tracker ermöglichen bsk rent a car, mittels geographischer Daten den genauen Standort des Fahrzeugs zu bestimmen. Die Datenerhebung erfolgt, wenn ein berechtigter Grund für einen Vertragsbruch oder Diebstahl vorliegt. Die bsk rent a car kann, aufgrund von Anordnungen von staatlichen Stellen, zur Herausgabe der Daten verpflichtet werden. 

11. Schlussbestimmungen 

Jegliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. 

Stand September 2022